„Es war doch zu erwarten… “

„Es war doch zu erwarten… “

Der Abriss der Gründerzeithäuser an der Leipziger Straße zwischen Altendorfer und Glauchauer Straße führte in den letzten Tagen zur Eskalation zwischen den Hauseigentümern der Nachbarhäuser und der stadteigenen GGG. Grund dazu ist, dass die Immobilienwerte der dahinterliegenden Häuser, die durch den Abriss an die Lärmfront gerückt sind, mit einem Schlag gefallen seien. Auch haben offenbar auch schon die ersten Bewohner den Entschluss gefasst, Mietminderungsbegehren einzureichen oder die Häuser zu verlassen, weil der Lärm der Leipziger Straße nicht ertragbar sei. Deswegen kündigte ein Vermieter ein Schadensersatzklage gegen die Stadt Chemnitz an

Doch, wen wundert dies? Es war doch eigentlich jedem klar, dass mit dem mit Fördermitteln unterstützten Abriss der Häuserfront der Leipziger Straße der Lärm in die dahinterliegenden Bereiche dringen würde. Dass dies für die betreffenden Immobilien schwierig werden würde, die Mieter zu halten, war abzusehen. Nun zeichnet sich ein zunehmender Erosionsprozess ab, bei dem durch den bloßen Abriss einiger Häuser das gesamte Viertel betroffen ist. Dieser Prozess kann letzten Endes dazu führen, dass ganze Blockstrukturen in ihrem Charakter entfremdet werden und Strukturen ähnlich der bekannten aus der New Yorker Bronx an deren Stelle treten.

Die Stadt Chemnitz möchte nun in diesem Streit zwischen den beiden Parteien vermitteln. Die Ironie dieser Rettungsaktion seitens der Kommune liegt interessanterweise darin, dass für einen Schallschutz keinerlei finanzielle Mittel aus dem Stadthaushalt zu Verfügung stehen, wie das Stadtplanungsamt erklärt. Dabei waren die Planungen für dieses Gebiet bis vor einigen Wochen noch ganz andere: „eine neue Vistenkarte für die Stadt“, wie die Broschüren des Stadtplanungsamtes für die Stadtteilforen verheißen ließen. Nun, die Realität sieht etwas anders aus als in den gut illustrierten und mit hoffnungsvollen Texten versehen Prospekten: In Privatinitiative sollen nun auf den Grundstücken der GGG sieben Meter hohe Lärmschutzwände aufgestellt werden, bei der die Förderfähigkeit unklar ist und welche in keinster Weise den Lärmschutz bieten wie die einstige Häuserfront aus der Gründerzeit.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert