Denkmal oder Altlast?

Denkmal oder Altlast?

In einen Fernsehbeitrag des MDR am 17.Mai wurde die geplante Novellierung des Denkmalschutzgesetzes in Sachsen thematisiert:

“In Sachsen wird es einem Entwurfpapier zufolge künftig weniger Denkmale geben. Demnach plant das Innenministerium, dass das Landesamt für Denkmalpflege nur noch für Denkmale “von herausragender Bedeutung” zuständig sein soll. Alle anderen sollen in die Verantwortung der unteren Denkmalschutz-Behörden in den Kreisen und kreisfreien Städten fallen – das sind etwa 80 Prozent des Bestandes.

Grüne: Zerstörung absehbar
Die Grünen sehen darin eine gezielte Entmachtung des Landesamtes für Denkmalpflege. Der Parlamentarische Gschäftsführer der Partei im Landtag, Karl-Heinz Gerstenberg, erwartet einen geringeren Schutz sächsischen Kulturgutes und die schrittweise Zerstörung von vermeintlichen Denkmalen zweiter Klasse. Dies sei absehbar, sagte Gerstenberg, da die unteren Denkmalschutzbehörden unter einem Mangel an Fachpersonal litten und seit der Verwaltungsreform ohnehin überlastet seien.

Ministerium will Bürokratie abbauen
Das sieht das Innenministerium anders. Sprecher Frank Wend verwies auf den Koalitionsvertrag von Schwarz-Gelb, in dem auch der Abbau von Bürokratie vereinbart wurde. Es gehe darum, ein modernes und bürgerfreundliches Gesetz zu machen, das Genehmigungsverfahren vereinfache und Erleichterung für die Eigentümer betroffener Häuser bringe, sagte Wend. Etwa 30 Prozent der Denkmale seien von herausragender Bedeutung und würden deshalb in Obhut des Landesamtes bleiben. Sachsen habe derzeit insgesamt 100 000 Denkmale.”

siehe dazu:
MDR-Beitrag

Ein Gedanke zu „Denkmal oder Altlast?

  1. Vor einigen Jahren sollte das Landesamt für Denkmalpflege ganz abgeschafft werden. Dank dem Einspruch von verschiedensten Seiten konnte der dam. Innenminister Buttulo dies nicht durchsetzen. Nun sucht man mit der Änderung des Denkmalschutzgesetzes für Sachsen von anderer Seite her das Landesamt zu entmachten. Es ist doch wohl klar, dass ein Leiter der Unteren Denkmalschutzbehörde einer Stadt sich den Weisungen seiner Vorgesetzten fügen muss, wenn dieser die Aufhebung des Denkmalstatus verlangt. Mit dieser Logik kann dann jeder Hauseigentümer, der ein denkmalgeschütztes Haus hat, einen Antrag auf Aufhebung des Denkmalstatus stellen, weil er z.B. kostengünstige Baumarktfenster einbauen möchte.
    Wenn also das Gesetz beschlossen wird, ist der Verhunzung von Einzeldenkmalen und Raumstrukturen Tür und Tor geöffnet.
    Besser wäre die Aufstockung der Fördergelder für Denkmalsanierung, die private Besitzer restaurieren möchten. Das wäre der bessere Weg.
    Auf jeden Fall sollte das Gesetz verhindert werden.

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