Hartmannstraße 16 – Sachstand

Hartmannstraße 16 – Sachstand

Wir möchten hier noch einmal auf den Sachstand des Gebäudes Hartmannstraße 16 in Zusammenhang mit dem Brückenbau zu sprechen kommen. Zeitgleich mit den Arbeiten an der Brücke und erhöhtem Wasserstand des Chemnitzflusses kam es zur örtlichen Unterspülung und infolgedessen Teilausbruch der als Uferstützmauer fungierenden Außenwand des Gebäudes.
Dieser Schaden auf ca. 6 m Gebäudelänge wurde nach Entstehung durch eine Sofortmaßnahme – Verfüllung der Ausbruchstelle mit Beton – gesichert. Der unmittelbare Baustopp erfolgte zur Vermeidung von Personen- und Sachschäden auf der Brückenbaustelle durch eventuellen Einsturz des Gebäudes im laufenden Bauprozess.

Das Beweissicherungsverfahren zur Schadensursache, zu dem ein gerichtliches Gutachten erstellt wurde, hätte durch eine lange Verfahrenszeit den Brückenbau auf unbestimmte Zeit gestoppt. Um den Zeitrahmen zu minimieren, hat die Stadt das Gebäude erworben und als Eigentümer zur Feststellung der tatsächlichen Gebäudestandsicherheit ein weiteres Gutachten in Auftrag
gegeben. Dieses Gutachten kann die Standsicherheit nicht uneingeschränkt feststellen und garantieren. Die Leseart, das Gebäude sei einsturzgefährdet, entspricht aber nicht dem Sachstand und ist wahrscheinlich der natürlich notwendigen Sicherheit von Leib und Leben der unmittelbar am Brückenbau beteiligten Ausführungskräfte geschuldet.

Das Stadtforum Chemnitz, das sich bekanntermaßen für den Erhalt historisch und städtebaulich wichtiger Gebäude in Chemnitz einsetzt, hatte sich anfänglich auf Grund der allgemein bekannt gegebenen Gründe schon fast mit dem Verlust abgefunden und nur zur Dokumentation vor Ort vorbeigeschaut. Verwunderlich war die Tatsache, dass trotz Einsturzgefahr die Mieter, einschließlich der mit Schleifmaschinen bestückten Gewerbeeinheit, verblieben waren. Die Gespräche ließen erste Zweifel an der Stichhaltigkeit der Argumente für den Abriss aufkommen.

Parallel hatte sich beim Stadtforum ein Kaufinteressent für dieses Gebäude gemeldet, mit dem Willen zum Erhalt. Der Verweis zum Tiefbauamt als Verantwortlichen für das Brückenbauvorhaben mündete in einer Abmachung zwischen diesem und dem Kaufinteressenten. Diese Abmachung beinhaltete die Vorlage eines Gutachtens zur Standsicherheit des Hauses, die Bescheinigung der Haftpflichtversicherung des begutachtenden Statikers sowie die Bekundung des Kaufinteresses binnen drei Tagen. Alles wurde fristgerecht am 15.07.10 vorgelegt. Das Gutachten bescheinigt die Standsicherheit des Hauses bei Fortführung des Brückenbaus. Weiterhin bestätigt es die Standsicherheit bei dauerhafter Nutzung nach geringen Verfestigungsmaßnahmen, nämlich dem kraftschlüssigen Verpressen der Zwischenräume zwischen der bereits eingebrachten Betonplombe und dem Bestandsmauerwerk. Da das Gutachten mangels Zeit und der nicht genehmigten Sondierungsbohrung keine Berechnung, sondern lediglich die Beschreibung der Schadensursache, die Bewertung der derzeitigen Standsicherheit sowie der zu treffenden Folgemaßnahmen einesTragwerkplaners mit 30 Jahren Berufserfahrung auf dem Gebiet gerade solcher komplizierten Fälle beinhaltet, wurde das Gutachten vom Tiefbauamt abgelehnt. Entgegen dieser Ablehnung wurde der im Gutachten geschilderte Sachverhalt von zwei weiteren unabhängigen Tragwerksplanern bestätigt.

Man beachte – durch den Erhalt des Gebäudes hätte laut dem Gutachten der Brückenbau sofort weiterverfolgt werden können, bei Abriss dagegen vergehen für Vergabeverfahren, Sicherung und Ausführung mind. 3-4 Wochen. Die Verzögerung des Brückenbaus kostet den Steuerzahler 20.000 EUR monatlich, der Abriss ca. 85.000 EUR, eine neue Ufermauer ca. 120.000 EUR, mind. aber 15.000 EUR für eine Mindestböschung und Befestigung. Hinzu kommen Ausgaben für die Wiederherstellung und Pflege des Geländes. Bei Erhalt würden all diese Kosten entfallen! Der bereits durch die Stadt gezahlte Kaufpreis von 150.000 EUR würde – zumindest teilweise, vom Kaufinteressent zurückfließen. Mit diesem Geld könnte eine Sparmaßnahme der Stadt, beispielsweise die Teilschließung des Botanischen Gartens kompensiert werden. Unserem Vorschlag, sich gemeinsam an einen Tisch zu setzten und den Sachverhalt fachlich zu diskutieren, um die beste Lösung zu finden, wurde keine Beachtung geschenkt.

Wir möchten noch einmal darauf hinweisen – das Stadtforum Chemnitz möchte hier keine Fronten im Sinne einer prinzipiellen Erhaltung aller alten Gebäude der Stadt aufbauen. Im Gegenteil, aus diesem Grunde verteidigen wir gerade die für das Stadtbild besonders wichtigen Bauten. Zu diesen gehört in jedem Fall die Hartmannstraße 16 als Brückenkopf und Markante des Innenstadteingangs. Dies wird auch im StädtebaulichenEntwicklungskonzept (SEKo) der Stadt selbst so benannt.
Unser Weg ist die fachliche Diskussion um den Erhalt dieses Gebäudes. Fachlich in Hinsicht auf die städtebauliche und architektonische Funktion und fachlich in Hinsicht auf die Standsicherheit im Zusammenhang mit dem Brückenbau. Uns liegt der unverzügliche Weiterbau der Hartmannbrücke ebenso am Herzen, wie jedem anderen Chemnitzer.

Rechtliche Probleme dürften mit dem Ankauf des Hauses durch die Stadt ausgeräumt sein. Sollte sich in der fachlichen Diskussion herausstellen, das dass Gebäude aus statischen Gründen nicht zu retten ist, werden wir dem nicht im Wege stehen, doch bislang existieren noch zu viele Ungereimtheiten. Wäre man auf unseren Vorschlag eingegangen, hätte man schon wieder eine Woche des teuren Baustopps nutzen können, um die Bücke weiter zu bauen. Wir möchten nochmals betonen, dass es uns bei dem oben angeführten Sachverhalt primär um den Erhalt des Gebäudes im Gleichgang mit der Fortführung des Brückenbaus geht, nicht um eine Schuldzuweisung für einen möglichen Verursacher des aufgetretenen Schadens, da dieser nicht allein auf den Brückenbau, sondern auch auf natürliche Ursachen, wie Hochwasser und unzureichende Wartung der Ufermauer zurückgeführt werden kann.

Wir tragen gemeinsam die Verantwortung für unsere Stadt einschließlich der uns von unseren Vorfahren anvertrauten Bausubstanz. Wir sollten in diesem Fall eine gemeinsame Lösung suchen und finden.

Ein Gedanke zu „Hartmannstraße 16 – Sachstand

  1. Diese Leute hier werden auch noch beschimpft als „selbsternannte Stadtretter“ von Bürgern, die für irgendwelche Verbesserungen im Stadtbild, im Wohnumfeld und mit Engagement zum Erhalt irgendeines geschichtlich wertvollen Objektes noch nichts getan haben. Bloß gut, dass es diese Leute hier gibt. Sie sind keineswegs gegen den industrialisierten Wohnungsbau, nur muss dieser auch und sein Umfeld durchgestaltet sein und nicht eine simple Ansammlung von Kästen.
    Was das Haus Hartmannstr. 16 betrifft würde es wohl an ein Wunder grenzen, wenn es erhalten würde, weil eine Art Torschlusspanik ausgebrochen ist, die eine sachlich-fachliche Herangehensweise zur Beseitigung der Bauschäden und zum weiteren Brückenbau nicht zulässt. Wie oben bemerkt entsprechen die Kaufkosten plus Abriss plus Ufermauer etwa den Kosten für Verkauf und Sanierung.
    Aber Herr W. vom LD, dein Wille geschehe, wie im Himmel so auch auf der Hartmannstraße.

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