Regierungspräsidium überstimmt Denkmalschutz

Regierungspräsidium überstimmt Denkmalschutz

Das Regierungspräsidium Chemnitz hat dem Abriss des Rundbaus im Heimgarten zugestimmt, der zuvor durch den Denkmalschutz auf klare Ablehnung stieß. Somit setzte sich die Behörde über den Widerspruch der Denkmalschützer hinweg. Die Begründung lautete, dass der städtebauliche Zusammenhang der Heimgartensiedlung auch nach einem Rückbau des Gebäudes im Wesentlichen erhalten bleibe. Auch erhoffe man sich eine Aufwertung durch mehr Grünflächen. Die GGG möchte auf dem freiwerdendem Gelände neue Autoparkplätze errichten.

Viel drängender ist aus unserer Sicht jedoch die Rolle des Regierungspräsidiums, begründet sie doch ihre Entscheidung mit dem Erhalt des städtebaulichen Zusammenhangs. Damit bedient sich die Behörde mit einem Argument, deren Bewertung eigentlich dem Denkmalschutz vorenthalten sein sollte. Schließlich ergibt sich der städtebauliche Zusammenhang nicht nur aus infrastrukturell-funktionellen Gründen, sondern auch aus der geschichtlichen und architektonischen Bewertung der Objekte innerhalb des Ensembles. Der Denkmalschutz hat somit eine weitere Niederlage in einer durchgängig fortlaufenden Reihe solcher Verfahren erfahren müssen. Es bleibt aus unserer Sicht die Entscheidungsgewalt durch das Regierungspräsidium fraglich, da die Kompetenz zur richtigen Abwägung wirtschaftlicher und denkmalpflegerischer Interessen offensichtlich nicht gewahrt wird. Dies zeigt die Serie ähnelnder Verfahren, welche durch das Regierungspräsidium stets zu Ungunsten der Denkmalpflege beendet wurden, was an der Objektivität des Entscheidungen zweifeln lässt. Die GGG verhandelt nun über den Umzug der verbliebenen Mieter, um das Gebäude demnächst abzureißen.   

 

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